§ 16 Abs 4 AlVG (Ruhen des Arbeitslosengeldes; Gewährung von Urlaubsabfindung nach Bauarbeiter-UrlaubsG; Beginn des Ruhezeitraumes, 8. Tag der auf Zahlbarstellung folgt)
§ 24 Abs 2 AlVG (Einstellung und Berichtigung des Arbeitslosengeldes; Zuerkennung, Widerruf, mangelnde gesetzliche Begründung)