§ 3 Abs 1 Z 3 FSG (allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkerberechtigung; gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges [ §§ 8 und 9 ])
§ 3 Abs 1 Z 3 FSG (allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkerberechtigung; gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges [ §§ 8 und 9 ])