§ 24 Abs 3 FSG (Entziehung der Lenkerberechtigung; Möglichkeit zusätzlich begleitende Maßnahmen anzuordnen; keine Strafe, sondern Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit der betreffenden Person)
Übereinkommen aufgrund von Artikel K 3 des Vertrags über die Europäische Union über den Entzug der Fahrerlaubnis (völkerrechtlicher Vertrag; kein Gemeinschafts- bzw Primärrecht; noch keine Ratifizierung - daher hier nicht anzuwenden)