§ 19 Abs 1 lit a K-GSLG (Streitigkeiten, Berufungen; Entscheidungsbefugnis der Agrarbehörde über Streitigkeiten, die den Bestand, den Inhalt, den Umfang und die Ausübung eines Bringungsrechtes betreffen; kein Anhaltspunkt dafür, dass diese Entscheidung in Form eines Feststellungsbescheides zu ergehen hat; Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen)
VwGH 21.03.2002, 2000/07/0033