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VwGH 27. 2. 2002, 2001/05/1067 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2003/979ZfV 2003, 451 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 75 Abs 9 Wr BauO (Gebäudehöhe; zulässige Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe in den Bauklassen I bis IV; außerhalb Schutzzone, um höchstens 1,5 m, wenn Gebäude nicht mehr Hauptgeschoße aufweist als ein Neubau, der ausschließlich Wohnungen und durchgehende Geschoßhöhe von 2,8 m aufweist; Einhaltung des Abs 4 betreffend Höhe an Baulinie, Straßenfluchtlinie, Verkehrsfluchtlinie; Ausgangspunkt anschließendes Gelände nach der Bauführung; Abgrabungen oder Aufschüttungen bei der Berechnung der Höhe zu berücksichtigen)

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