§ 69 Abs 1 Wr BauO (unwesentliche Abweichungen von Bebauungsvorschriften; Entscheidung der Behörde nach Maßgabe des Abs 2 über taxativ aufgezählte Abweichungen; Abweichung von Vorschriften über die Höhe nicht aufgezählt; Beurteilung einer Abweichung der Höhe nach unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit)
VwGH 11.12.2001, 2001/05/0751