§ 4 Abs 3 Stmk BauO 1968 (Ortsüblichkeit von Immissionen; maßgeblich ist die Einwirkung an der Grundgrenze)
§ 23 Abs 5 lit f Stmk ROG 1974 (Dorfgebiet; für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in verdichteter Anordnung; Hinnahme der von flächenwidmungskonformen Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ausgehenden Immissionen; Schweinestall)