§ 6 Abs 1 Nö BauO (Nachbarn, Parteistellung bei Berührung in subjektiven Rechten nach Abs 2)
§ 6 Abs 2 Nö BauO (subjektive Rechte, taxative Aufzählung; Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Bauwiche, Abstände zwischen den Bauwerken oder deren zulässige Höhe)
§ 53 Abs 1 Nö BauO (Gebäudehöhe; nach der mittleren Höhe der Gebäudefront zu bemessen; zurückgesetztes Geschoß; Verschnitt in der gedachten Fortsetzung der Gebäudefront mit einer an der Oberkante des zurückgesetzten Geschoßes angelegten Ebene im Lichteinfallswinkel von 45º)