§ 3 Oö BauO 1976 (Erklärung zum Bauplatz, Antrag)
§ 4 Abs 1 Oö BauO 1976 (ebenso; schriftlicher Bescheid; Bewilligungsvoraussetzungen; entgegenstehende gesetzliche Bestimmungen; Oö BauV in Gesetzesrang)
§ 7 Abs 1 Oö BauO 1976 (Änderung von Bauplätzen und bebauten Liegenschaften; Abschreibung und Zuschreibung von Grundstücken und Grundstücksteilen, die zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören oder ohne zu einem solchen Bauplatz zu gehören bebaut sind; Bewilligungspflicht; Abtrennung eines von zwei demselben Grundbuchskörper und damit dem selben Eigentümer zugehörigen Grundstücken; Schaffung neuer Bauplatzgrenzen)