- (Bauordnung, Verfügung der Behebung von Baugebrechen; Begriff „verfügen“ spricht für bescheidmäßige Erledigung)
§ 28 Abs 1 Bgld BauG (Baugebrechen; Erhaltungspflicht des Eigentümers des Baus; Verpflichtung zur Behebung von Baugebrechen)
§ 28 Abs 2 Bgld BauG (ebenso; Nichterfüllung der Verpflichtung; mündliche Verhandlung, Auftrag zur Behebung; nur Behebungsauftrag möglich, kein Auftrag, um nachträgliche Bewilligung anzusuchen; bescheidmäßiger Auftrag)