§ 4 Abs 1 BEinstG (Berechnung der Pflichtzahl; Dienstnehmer; Definition; auch bestimmte noch in Ausbildung stehende Personen erfasst; Dienstgeber dieser Personen - nur derjenige, bei dem sie in Ausbildung stehen)
VwGH 13.12.2001, 99/11/0323
§ 4 Abs 1 BEinstG (Berechnung der Pflichtzahl; Dienstnehmer; Definition; auch bestimmte noch in Ausbildung stehende Personen erfasst; Dienstgeber dieser Personen - nur derjenige, bei dem sie in Ausbildung stehen)
VwGH 13.12.2001, 99/11/0323