§ 15 Abs 1 AWG (Erlaubnispflicht für Abfallsammler und -behandler; Erfordernis einer entsprechenden Bewilligung desjenigen, der gefährliche Abfälle oder Altöle sammelt oder behandelt; Einholung dieser Erlaubnis keine Aufgabe im Sinne des § 25 Deponieverordnung; Anlagengenehmigung - Voraussetzung, nicht aber Ersatz für die Erteilung der Erlaubnis)