§ 39 Abs 1 Oö AWG 1997 (einstweilige Zwangs- und Sicherungsmaßnahmen; Möglichkeit der kurzfristigen Beseitigung einer konkreten Gefahr; wesentliche Voraussetzung, dass die Gesundheitsgefahr durch den Betrieb einer Anlage verursacht wurde; bloße Existenz der Anlage stellt keine Tatbestandsvoraussetzung dar)
VwGH 13.12.2001, 2001/07/0115