§ 88c Abs 5 WRG 1959 (von den Wasserverbänden; Satzungen; Änderungen erst nach behördlicher Anerkennung durch konstitutiven Bescheid wirksam; Parteistellung im Verfahren zur Änderung der Satzung - nur Wasserverband selbst, nicht aber das einzelne Mitglied)
VwGH 13.12.2001, 2001/07/0173