§ 63 lit b WRG 1959 (Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken; Möglichkeit der Wasserrechtsbehörde für Wasserbauvorhaben die notwendigen Dienstbarkeiten einzuräumen oder entgegenstehende dingliche Rechte einzuschränken oder aufzuheben; Erfordernis der Geeignetheit des Zwangsrechts; Erfordernis des Bedarfs der Maßnahme; Erfordernis einer Interessenabwägung)
VwGH 21.02.2002, 2001/07/0168