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VwGH 26. 4. 2002, 2000/02/0227 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/1120ZfV 2003, 501 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 45 Abs 1 Z 1 VStG (Einstellung; Grundsatz „ne bis in idem“, Verbot der zweimaligen Stellung vor Gericht; keines bei Verfügung des Staatsanwaltes gemäß § 90 StPO)

Art 4 7. ZPMRK (Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden)

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