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VwGH 26. 4. 2002, 99/02/0197 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/1119ZfV 2003, 501 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 51e Abs 2 VStG (mündliche Verhandlung, Absehen von der Durchführung, keine bei beantragter mündlicher Verhandlung)

VwGH 26.04.2002, 99/02/0197

Da der Bf die Durchführung einer mündl Verh (in der Berufung) beantragt hat, war die bel Beh (UVS) verpflichtet, eine öff mündl Verh durchzuführen.

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