§ 2 Abs 1 lit b Krnt StrG 1991 (öffentliche Straßen, langjährige Übung, stillschweigende Widmung)
§ 58 Abs 1 Krnt StrG 1991 (ebenso, Feststellung der Öffentlichkeit; Zuständigkeit des Bürgermeisters; Entscheidungspflicht aufgrund eines Antrages eines Beteiligten auf Feststellung; keine Parteistellung des Beteiligten)