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VwGH 9. 10. 2001, 2001/05/0229 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2003/1104ZfV 2003, 498 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 26 Abs 4 Z 1 Wr VeranstaltungsG (Veranstaltungsstätte; Festsetzung eines früheren Endes der Veranstaltungen, sicherheitspolizeiliche Gründe, Gründe des Jugendschutzes, Wahrung kultureller Interessen oder zur Vermeidung unzumutbarer Belästigung der Nachbarschaft; Berücksichtigung zwischenzeitiger baulicher Maßnahmen zur Vermeidung einer Lärmbelästigung)

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