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VwGH 26. 2. 2002, 2001/11/0322 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2003/1091ZfV 2003, 492 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 28 Z 2 SHG (Stmk) (Ersatz für Aufwendungen der Sozialhilfe; Ersatzpflichtige; Eltern, Kinder oder Ehegatten, soweit sie nach bürgerlichem Recht verpflichtet sind, für den Empfänger der Sozialhilfe Unterhaltsleistungen zu erbringen; keine Bindungswirkungen eines gerichtlichen Vergleiches für die Behörde bei Beurteilung der Unterhaltspflicht; Wahlrecht der Behörde, von welchem der in § 28 genannten Ersatztatbestände sie Gebrauch macht)

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