§ 38 Abs 1 Z 1 Nö SHG (Ersatz durch den Hilfeempfänger; Ersatzpflicht, wenn Hilfeempfänger zu hinreichendem Einkommen oder Vermögen gelangt; Vermögen - auch Ersparnisse aus Einkommensteilen, die bei der Gewährung von Sozialhilfe außer Ansatz zu bleiben haben)
VwGH 13.12.2001, 2001/11/0356