§ 9 Abs 2 Nö SHG (Hilfe zum Lebensunterhalt; notwendiger Lebensunterhalt - Aufwand für die regelmäßig gegebenen Bedürfnisse zur Führung eines menschenwürdigen Lebens)
§ 9 Abs 2 Nö SHG (Hilfe zum Lebensunterhalt; notwendiger Lebensunterhalt - Aufwand für die regelmäßig gegebenen Bedürfnisse zur Führung eines menschenwürdigen Lebens)