§ 47 Abs 2a KFG 1967 (Zulassungsevidenz; Verpflichtung der Behörde, Privatpersonen auf Anfrage, in der unter anderem ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, Namen und Anschrift des Zulassungsbesitzers bekannt zu geben; Berufsberechtigung zum Detektiv - kein ausreichendes rechtliches Interesse; rechtliches Interesse - nicht abstrakt, sondern im konkreten Einzelfall glaubhaft zu machen)
VwGH 13.12.2001, 2001/11/0358