§ 66 Abs 1 FrG 1997 (Schubhaft, Anwendung gelinderer Mittel, keine; Nichterreichung des Zwecks der Schubhaft; illegale Einreise, fehlendes Reisedokument, unklare Identität, keine eigenständige Kontaktaufnahme mit Behörde, drohende Zurückschiebung)
VwGH 17.05.2002, 99/02/0229