§ 95 Abs 3 FrG 1997 (Jugendwohlfahrtsträger, gesetzlicher Vertreter für minderjährige Fremde vor Vollendung des 16. Lebensjahres, subjektiv-öffentliches Recht, keines)
Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Jugendwohlfahrtsträger, Vertretung eines minderjährigen Fremden, subjektiv-öffentliches Recht, keines; Kostenvorschreibung, Verletzung in subjektiven Rechten, keine)