§§ 72, 73 FrG 1997 (Beschwerde an den und Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat; einwöchige Entscheidungsfrist nur betreffend Fortsetzung der Schubhaft; notwendige Vorkehrungen für fristgerechte Entscheidung)
VwGH 26.04.2002, 99/02/0034 Amtsbeschwerde