§ 7 AsylG 1997 (Asyl, Flüchtlingseigenschaft, Gefahr eines in Österreich zum christlichen Glauben übergetretenen Moslems, Ägypten, Kenntnis der Behörden des Heimatstaates über Asylantragstellung durch unerlaubte Kontaktnahme der österreichischen Botschaft mit den Behörden)
§ 21 Abs 2 zweiter Halbsatz AsylG 1997 (Verbot der Übermittlung personenbezogener Daten eines Asylwerbers an Behörden des Heimatstaates)