§ 51e Abs 3 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe; keine, ausdrückliche Berufung gegen Schuld- und Straffrage, begründete Bestreitung des Tatvorwurfes)
Art 6 Abs 1 MRK (faires Verfahren in Zivil- und Strafsachen, Verletzung durch UVS; Nichtdurchführung der gebotenen mündlichen Verhandlung; begründete Berufung gegen Schuld- und Straffrage)