§ 51e Abs 3 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe; keine, Behauptung bloß unrichtiger rechtlicher Beurteilung, keine; strittige Tatfrage)
Art 6 Abs 1 MRK (faires Verfahren in Zivil- und Strafsachen, Verletzung durch UVS; Nichtdurchführung der gebotenen mündlichen Verhandlung; strittige Tatfrage)