§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation, einschließlich der Auflassung von Arbeitsplätzen; Abberufung einer Beamtin von ihrer Funktion als stellvertretende Abteilungsleiterin ohne gleichzeitige Zuweisung einer neuen Verwendung; vertretbare Annahme des Annahme des Vorliegens eines dienstlichen Interesses aufgrund Änderungen in der Verwaltungsorganisation)