§ 63 AVG (Berufung; Recht der Partei; Berufung ohne Geltendmachung eines nicht präkludierten subjektiv-öffentlichen Rechts; Abweisung)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Beschränkung auf den Bereich der Mitsprache der Partei bzw durch Teilrechtskraft; keine Geltendmachung eines nicht präkludierten subjektiv-öffentlichen Rechts)