§ 19 Abs 2 AVG (Ladungsbescheid; aussagekräftige Bezeichnung des Gegenstands der Amtshandlung; Gelegenheit zur Vorbereitung muss gewährleistet sein)
§ 12 Abs 1 SMG (Anordnung einer ärztlichen Begutachtung infolge Annahme von Suchtgiftmissbrauch)
§ 19 Abs 2 AVG (Ladungsbescheid; aussagekräftige Bezeichnung des Gegenstands der Amtshandlung; Gelegenheit zur Vorbereitung muss gewährleistet sein)
§ 12 Abs 1 SMG (Anordnung einer ärztlichen Begutachtung infolge Annahme von Suchtgiftmissbrauch)