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VwGH 22. 2. 2002, 2001/02/0151 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2003/788ZfV 2003, 356 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Verwaltungsstrafverfahren, Fahrtrichtung, Tatbestandsmerkmal, keines)

VwGH 22.02.2002, 2001/02/0151

Nach stRsp VwGH handelt es sich bei der Fahrtrichtung nicht um Tatbestandsmerkmale der VerwÜbertretung nach § 5 Abs 1 StVO (vgl VwGH 25.03.1992, 91/02/0134, uva); Gleiches gilt für das Fahrmanöver des „Wendens“. Abw.

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