§ 89a Abs 2 lit a StVO (Entfernung von Hindernissen, Vermutung der Entledigungsabsicht; beschädigtes Kfz mit Kennzeichen, Entfernung ohne Kontaktaufnahme mit Zulassungsbesitzer rechtswidrig)
§ 89a Abs 7 StVO (Entfernung von Hindernissen, Kostenvorschreibung)