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VwGH 22. 2. 2002, 99/02/0324 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2003/780ZfV 2003, 355 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Kurzparkzonen, Voraussetzungen, unter anderem Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen, Beurteilung durch Berücksichtigung sämtlicher Lebensumstände; Wiener Kurzparkzone, Hauptwohnsitzmeldung und Zulassung des Fahrzeuges in Salzburg)

VwGH 22.02.2002, 99/02/0324

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