§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen; Kurzparkzone; Voraussetzungen, unter anderem „persönliches Interesse“, keines, kein das allgemeine Interesse eines Bewohners übersteigende Interesse)
VwGH 22.02.2002, 99/02/0250, 0255
§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen; Kurzparkzone; Voraussetzungen, unter anderem „persönliches Interesse“, keines, kein das allgemeine Interesse eines Bewohners übersteigende Interesse)
VwGH 22.02.2002, 99/02/0250, 0255