§ 29b Abs 1 StVO (gehbehinderte Personen, dauernde starke Gehbehinderung, Ausweis, Verweigerung, medizinisches Gutachten, Zurücklegung von einer Strecke von mehr als 300 m ohne überdurchschnittliche Kraftanstrengung und ohne große Schmerzen, Klärung, keine)
VwGH 22.03.2002, 99/02/0187