§ 48 Z 3 SchifffahrtsG (Antrag auf Bewilligung einer Schifffahrtsanlage, Angabe aller in ihren Rechten berührten Personen)
§ 49 Abs 1 SchifffahrtsG (Bewilligung, wenn bestehende Rechte nach Abs 3 nicht entgegenstehen)
§ 49 Abs 2 SchifffahrtsG (Bedachtnahme auf Umweltschutz)