§ 78 Abs 2 SchifffahrtsG 1990idF BGBl 1995/429 (Konzession; persönliche Berechtigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des Konzessionswerbers)
§ 84 Abs 2 SchifffahrtsG 1990 (Widerruf der Konzession; keine Parteistellung des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen des Konzessionsinhabers; Verlust der finanziellen Leistungsfähigkeit bereits mit Konkurseröffnung)