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VwGH 20. 6. 2001, 99/06/0191 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/647ZfV 2003, 307 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 32 Abs 7 ZTG (vom Gesetz abweichende Regelungen zur Durchführung von Vereinbarungen; Verordnung des BM; insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinien des Rates vom 10. 6. 1985, 85/384/EWG, und vom 21. 12. 1988, 89/48/EWG, Bestimmung, welche Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die auf dem Gebiet der EWR-Vertragsparteien erworben wurden, die Voraussetzung der Fachstudien iSd § 7 erfüllen, welche Berufsbezeichnungen Staatsangehörige der EWR-Vertragsparteien in Österreich führen dürfen, vorherige Anzeigeverpflichtung der Erbringung von Dienstleistungen durch Staatsangehörige der EWR-Vertragsparteien bei den gleichfalls zu bestimmenden Stellen, sowie ob und welche zusätzl Voraussetzungen Staatsangehörige der EWR-Vertragsparteien für die Verleihung einer Befugnis)

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