vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 15. 11. 2001, 98/07/0104 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2003/648ZfV 2003, 307 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 8 Abs 4 Wald- und Weideservitutengesetz (Tirol) (Voraussetzungen der Regulierung, Neuregulierung oder Ablösung; Willensbildung verhältnismäßig nach Eigentumsanteilen; nicht auf Fälle anwendbar, in denen ein Miteigentümer einen Eingriff in das Eigentum [sein Nutzungsrecht] abwehren will; Recht jedes Teilhabers, rechtswidrige Eingriffe Dritter in das Eigentum abzuwehren)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!