§ 13 Abs 5 ZustG (Zustellung an den Empfänger; Zustellung außerhalb der Abgabestelle nur wenn Annahme nicht verweigert wird; Vorbehalt des § 24 )
§ 20 Abs 1 ZustG (Verweigerung der Annahme; Zurücklassung an der Abgabestelle oder Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung, notwendige Dokumentation, keine)