§ 6 Abs 1 AVG (amtswegige Wahrnehmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit; Weiterleitung eines Anbringens an zuständige Behörde; Antrag auf Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung eines mündlich verkündeten Bescheides, Zuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde)
§ 62 Abs 1 VwGG (subsidiäre Anwendung des AVG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren)