§ 9 Abs 2 VStG (besondere Fälle der Verantwortlichkeit, Verantwortlicher Beauftragter; Bestellung für Bereich „Hochbau“, Verantwortlichkeit für Einhaltung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen, keine)
VwGH 25.01.2002, 2001/02/0279
Im VerwStrafVerf gem § 103 Abs 2 KFG wurde eine Bestellungsurkunde vom 4. 8. 1993, betr die Bestellung des DI GB zum verantwortl Beauftragten gem § 9 Abs 2 VStG für das ganze Unternehmen „mit der Beschränkung auf das Sachgebiet Hochbau im Gebiet der Bundesländer W und NÖ (insb auch in Ansehung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen)“ vorgelegt.