§ 12 Abs 1 VStG (Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen; Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung, wiederholt uneinsichtiges Verhalten, letzte vorangehende Bestrafung mit Geld- und Freiheitsstrafe, rascher Rückfall)
VwGH 25.01.2002, 2001/02/0138