§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Atemluftuntersuchung, Alkomattest, Aufforderung, Voraussetzungen, Verdacht des Lenkens in vermutlich alkoholbeeinträchtigtem Zustand, Lenkersuche wegen Fahrerflucht, schlafend angetroffen mit deutlichen Symptomen einer Alkoholisierung, hinreichend begründeter Verdacht)
§ 5 Abs 4 StVO (Verbringung zur nächstgelegenen Dienststelle zur Atemluftuntersuchung)