§ 24 Abs 1 lit e StVO (Halte- und Parkverbote, Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels; „Ersatzhaltestelle“, Kennzeichnung mit Haltestellentafel ausreichend, fehlende Linienbezeichnung und Fahrpläne, Maßgeblichkeit, keine; Haltestellenbereich, Festlegung durch Tafel allein; Bodenmarkierung, Bedeutung für Kennzeichnung, keine)
VwGH 25.01.2002, 99/02/0248