§ 2 lit a FerienreiseV BGBl 1993/259 idF BGBl 1999/277 (von den Fahrverboten ausgenommene Fahrten; Fahrten, die dem Straßen- oder Bahnbau dienen)
VwGH 07.06.2000, 2000/03/0048
Der Bf hat vorgebracht - und Beweismittel dafür angeboten -, dass es notwendig war, diese Fahrt innerhalb der Verbotszeit durchzuführen, um die Kontinuität des Straßenbaus zu gewährleisten, und es wäre im konkreten Fall, falls die Zulieferung des Flüssiggases nicht erfolgt wäre, zur Unterbrechung der Straßenbauarbeiten durch Stillstand der Bitumenherstellung durch den betr Unternehmer gekommen.