§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest, Verwertbare Messungen, Anwendung der Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholmessgeräte; Atemalkoholkonzentration von über 0,5 mg/l, Differenz der Messwerte um mehr als 10 %; Berechnung vom ersten Messwert)
VwGH 25.01.2002, 99/02/0106