§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Berechtigung, Verdacht des Lenken eines Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand, Nachweis mangelnder Lenkeigenschaft, Bedeutung, keine)
VwGH 21.12.2001, 99/02/0073